Im Jänner 2026 trat per Dekret des Landeshauptmanns ein Beschluss der Landesregierung in Kraft, wonach der Abschluss des 1. Studienabschnitts des Studiums der Katholischen Religionspädagogik zum Religionsunterricht an den Grundschulen befähigt.
Zugleich wird von Herbst 2026 bis bis Mai 2029 einmalig ein dreijähriger nicht akadamischer Ausbildungslehrgang angeboten, der für den Religionsunterricht in den deutsch- und ladinischsprachigen Schulen befähigt. Die Einschreibefrist endete am 15. März.
Mit diesen Maßnahmen wollen die Landesregierung und die Diözese Bozen-Brixen dem Mangel an Lehrpersonen für den Religionsunterricht an den Grundschulen entgegenwirken.

